Die folgenden Änderungen der Wettfahrtregeln wurden vom Council der ISAF im November 1997 verabschiedet und treten mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft. (Zum Schnelleren Erkennen wurden die Änderungen oder Ergänzungen fett gedruck.)
Regel B 4.2 wird wie folgt ersetzt:
Regel 43.1(a) ist geändert, um einem Teilnehmer zu erlauben, einen Behälter für die Aufbewahrung von Getränken zu tragen. Der Behälter muß ein Fassungsvermögen von mindestens einem Liter haben und darf gefüllt nicht mehr als 1,5 Kilogramm wiegen.
Regel 14(b) wird wie folgt ersetzt:
(b) darf nach dieser Regel nicht bestraft werden, außer es erfolgt eine Berührung mit Schaden.
Regel 17.1 wird wie folgt ersetzt:
Wird ein klar achteraus liegendes Boot überlappendes Leeboot innerhalb eines Abstands von zwei seiner Rumpflängen zu einem Luv-Boot, darf es nicht höher als seinen richtigen Kurs segeln - solange die Überlappung innerhalb des genannten Abstands bestehen bleibt. Dies gilt nicht, wenn das Boot dadurch klar achteraus fällt.
Anmerkung DSV: Es ist unabhängig, ob das zunächst klar achteraus liegende Boot die Lee-Überlappung aktiv herstellt oder durch eine Handlung des Luvbootes erhält.
Regel 49.1 wird wie folgt ersetzt:
Teilnehmer dürfen mit Ausnahme von Ausreitgurten und Versteifungen unter den Oberschenkeln keine anderen Vorrichtungen zur Verlagerung des Körpers nach außenbords verwenden.
Die Definition "Freihalten" wird wie folgt ersetzt:
Ein Boot hält sich frei von einem anderen, wenn das andere Boot seinen Kurs segeln kann, ohne Ausweichmaßnahmen ergreifen zu müssen und, wenn bei überlappenden Booten mit Wind von der gleichen Seite das Leeboot den Kurs in beide Richtungen ändern kann, ohne sofort Berührung mit dem Luvboot zu bekommen.
Die Definition "Hindernis" wird wie folgt ersetzt:
Jeder Gegenstand, den ein Boot, wenn es direkt darauf zusegelt und eine seiner Bootslängen davon entfernt ist, nicht passieren kann, ohne den Kurs erheblich zu ändern. Ein Gegenstand, der nur an einer Seite sicher passiert werden kann und ein in den Segelanweisungen so gekennzeichnetes Gebiet sind ebenfalls Hindernisse. Jedoch ist ein Bott, das sich in der Wettfahrt befindet, kein Hindernis für andere Boote, außer wenn sie verpflichtet sind, sich von ihm freizuhalten, Raum zu geben oder, wenn Regel 21 gilt, ihm auszuweichen.
Regel Q 1.3 wird wie folgt ersetzt:
Höchstens zwei (in den Ländergruppen M - südliches und westliches Südamerika-, N, mittleres und östliches Südamerika - oder Q - Afrika, südlich der Sahara. Jurymitglieder dürfen vom gleichen Nationalen Verband kommen.
Regel Q 1.5 wird wie folgt ersetzt:
Reduziert sich die Anzahl der Mitglieder durch Krankheit oder aufgrund anderer Notfälle auf weniger als fünf, ohne daß qualifizierte Ersatzleute zur Verfügung stehen, so ist eine ordnungsgemäße Zusammensetzung nach wie vor gegeben, wenn die Jury aus mindestens drei Mitgliedern drei Mitgliedern besteht. In diesem Fall müssen die Mitglieder aus verschiedenen Nationalen Verbänden kommen mit Ausnahme der Ländergruppen M (südliches und westliches Südamerika), N (mittleres und östliches Südamerika) und Q (Afrika - südlich der Sahara, wobei zwei Mitglieder vom gleichen Nationalen Verband kommen können.
Regel E 4.5 wird wie folgt ersetzt: Regeln 25, 26, 30 und 33 gelten nicht.